Jeder Rapport zählt.
Auch vor Gericht.
Vorkommnisse, Rundgänge, Schäden und Kontrollen festhalten – am Handy während des Dienstes, am Computer fertigstellen. Jede Erfassung und jede Änderung hängt in einer fortlaufenden Prüfkette. Wird nachträglich etwas eingefügt, verändert oder gelöscht, wird das sichtbar – und nachprüfen kann das jeder Dritte selbst, ohne Konto.
Keine Kreditkarte für den Test. Danach ab CHF 5.– im Monat. Betrieb wahlweise auf dem eigenen Server der Firma.
Den Beweis prüft der Empfänger selbst
Jede Rapportsoftware sagt von sich, sie protokolliere Änderungen. Der Unterschied liegt darin, wer das kontrollieren kann – und ob dafür Vertrauen in den Hersteller nötig ist.
1. Jeder Schritt hängt am vorherigen
Rapport, Nachtrag, Foto, Rundgang, bestätigte Dienstvorschrift: Jeder Eintrag speichert die Prüfsumme des Eintrags davor. Wer später etwas einschiebt, ändert oder löscht, müsste alles Nachfolgende neu rechnen – sonst nennt die Prüfung die Stelle, an der die Kette nicht mehr aufgeht.
2. Eine Stelle ausser Haus bestätigt den Zeitpunkt
Wer vollen Zugriff auf einen Server hat, könnte auch alles neu rechnen. Dagegen hilft nur ein Zeuge von aussen: Eine unabhängige Zeitstempelstelle signiert den Kopf der Kette samt ihrer eigenen Uhrzeit (RFC 3161). Hinaus gehen dabei 32 Byte – eine Prüfsumme, kein Rapportinhalt, kein Objekt, kein Name. Den Stempel prüft ein Anwalt später mit OpenSSL nach, ohne uns.
3. Prüfen geht ohne Konto
Ein Kunde, eine Versicherung, ein künftiger Arbeitgeber gibt die Prüfsumme eines Rapports auf der öffentlichen Prüfseite ein und erhält eine von vier Auskünften: seither unverändert, in der Anwendung weitergeführt, gelöscht, oder vom Siegel abweichend. Inhalte gibt die Seite keine heraus – keinen Titel, kein Objekt, keinen Namen, keine Rapportnummer.
Was das nicht heisst: Die Prüfung sagt, ob eine Prüfsumme hier verzeichnet ist und ob der heutige Stand noch dazu passt. Ob das Blatt in der Hand des Prüfenden echt ist, sagt sie nicht – dafür wird die Summe verglichen. Und sie macht kein Dokument gerichtsfest oder fälschungssicher: In der Schweiz gilt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO). Nachträgliches Ändern wird belegbar, nicht unmöglich.
In gut einer Minute gesehen
Bildschirmfotos der laufenden Anwendung, nicht nachgebaut – ohne Ton, läuft in Schleife.
Testen kostet drei Tage und keine Kreditkarte.
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